Neue E-Scooter-Modelle im Stadtgebiet unterwegs
Im Stadtgebiet sind vermehrt auch andere E-Scooter-Modelle als die bereits bekannten von der Firma Zeus zu sehen. Wie Zeus auf Nachfrage mitteilte, wurde ihrerseits vor zwei Monaten die Firma Superpedestrian übernommen. Ein Teil der bisherigen Flotte wurde aktuell gegen diese Scooter ausgetauscht, um zu testen, welche Modelle von den Nutzerinnen und Nutzern besser angenommen werden. Die Modelle der Firma Superpedestrian sind zweirädig ausgestattet (siehe Bild). Das ZEUS E-Scooter Sharing-Modell startete als Projekt im Juni 2023 in Falkensee. Das Nutzungsgebiet wurde bis nach Spandau erweitert und somit steht das klimafreundliche Verkehrsmittel auch während Zeit der Generalsanierung der Hamburger Bahn seit August 2025 und der damit verbundenen Vollsperrung des Schienenweges zur Verfügung.
Wie benutzt man einen ZEUS E-Scooter: Zunächst müssen Interessierte die App ZEUS Deutschland im APP Store oder Playstore herunterladen. Nach erfolgreichem Download werden Sie automatisch durch den Anmeldevorgang geleitet. Sobald Sie sich erfolgreich registriert haben, können Sie über die Karte in der App den nächstgelegenen Elektroscooter finden. Wenn das Fahrzeug erreicht ist, sind folgenden Schritte zum Starten einer Fahrt notwendig:
1. Klicken Sie am unteren Rand des Bildschirms auf „Scannen zum Entsperren“
2. Scannen Sie den QR-Code des Fahrzeuges, welcher sich auf der rechten oberen Seite des Lenkers befindet
3. Drücken Sie auf „Starte die Fahrt“
Zum Beenden der Fahrt stellen Sie Ihr Fahrzeug zunächst an einem dafür geeigneten Platz ab – siehe Parkregeln. Nachdem Sie einen Platz ausgewählt haben, beachten Sie folgende Schritte:
1. Stellen Sie den Elektroscooter auf dem am Fahrzeug befindlichen Ständer sicher ab.
2. Gehen Sie zu Ihrer ZEUS Deutschland App.
3. Drücken Sie auf „Fahrt beenden“.
4. Sie werden aufgefordert vor Beenden der Fahrt ein Foto des Elektroscooter zu machen – bitte fotografieren Sie mit ausreichend Abstand das gesamte Fahrzeug.
Wie parkt man einen Elektroscooter richtig?
In einer ordentlichen, aufrechten Position, mindestens 1,6 Meter von einer Wand entfernt – bitte genügend Platz lassen, damit Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Kinderwägen und Radfahrer ohne Probleme passieren können, Nutzerhinweis von Zeus: mindestens zwei Meter verbleibende nutzbare Gehwegbreite
Nicht den Verkehr blockieren. Prüfen Sie, ob der Elektroscooter an dieser Stelle anderen Fahrzeugen im Weg stehen könnte. Straßen, Fußgängerüberwege und Fahrradspuren sind freizuhalten.
Zugänge freihalten. Keine weißen Fahrbahnmarkierungen, Einfahrten (abgesenkter Bordstein), Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel oder andere Bereiche blockieren, die z. B. von Menschen mit Behinderungen genutzt werden müssen.
Nicht auf Privatgrundstücken parken! Stellen Sie sicher, dass Sie nicht auf Privatgrundstücken parken oder Zufahrten zu diesen Grundstücken blockieren.
Benutzen Sie den Ständer des Elektroscooters. Stellen Sie sicher, dass Sie den Ständer benutzen, um den Elektroscooter aufrecht zu parken. Ein umgefallener Elektroscooter kann Unfälle verursachen.
Fotobeweis erforderlich. Vergessen Sie nicht, ein Foto zu machen, nachdem Sie die Fahrt beendet haben. Bitte nehmen Sie ein Bild vom ganzen Elektroscooter auf.
Denken Sie an die verschiedenen Parkzonen. Bitte schauen Sie sich die möglichen Zonen (auch Bonuszonen) vor der Fahrt an, um das Parken entsprechend zu planen.
Zur besseren Orientierung sind die Parkvorrangzonen entsprechend gekennzeichnet.
Beim Fahren mit Elektroscootern gibt es einige Regeln zu beachten: Das Befahren von Gehwegen mit dem Elektroscootern ist nicht erlaubt. Die Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nur auf dem Radweg oder der Fahrbahn genutzt werden, bei einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h. Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur baulich angelegte Radwege, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege (Zeichen 241 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), sowie Radfahrstreifen (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und Fahrradstraßen (Zeichen 244.1 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) befahren. Also nur bei Wegen die "blau" beschildert sind, die weißen "Radfahrer Frei" Schilder zählen aktuell noch nicht für E-Scooter, hier müsste das Schild "Elektrokleinstfahrzeuge frei" sein damit auch E-Scooter den Weg nutzen dürfen. Auch wenn das gesetzliche Mindestalter für das Fahren mit einem E-Scooter bei 14 Jahren liegt, so gilt das nicht für das Ausleihen. Dies ist bei Zeus erst ab 18 Jahren gestattet (siehe AGB`s) und kann auch nicht dadurch umgangen werden, indem man für eine andere Person bucht.
Thema Alkohol: Hier gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Führen von Kraftfahrzeugen.
Welche Zonen gibt es?
ZEUS arbeitet in der Karte (App) mit verschiedenen digitalen Zonen, um das Fahren und Parken angemessen zu steuern. Bitte machen Sie sich vor Ihrer Fahrt mit den Zonengebieten in der Stadt vertraut:
Hellgraue Zone: Dieser Bereich ist die Betriebszone. Hier darf unter Beachtung der o. g. Regeln frei geparkt und gefahren werden.
Rote Zone: Diese Zone ist eine Parkverbotszone. Hier dürfen Fahrzeuge nicht abgestellt werden. Das System erlaubt das Beenden der Fahrt nicht.
Lila Zone: In diesen Zonen ist das Parken erwünscht. Beim Beenden einer Fahrt in einer lila Zone erhalten Sie 10 Prozent Rabatt auf die gesamte Fahrt.
Bild zur Meldung: Unser Bild zeigt die ausgetauschten E-Scooter-Modelle.