Beantragung von Ausnahmegenehmigungen für Parkerleichterungen

Falkensee, den 22.​01.​2026


Das Land Brandenburg hat klare Regeln aufgestellt, wann Handwerksbetriebe, Pflegedienste oder ähnliche Berufsgruppen eine Ausnahmegenehmigung fürs Parken beantragen können. Diese Genehmigungen ermöglichen es, Fahrzeuge auch dort abzustellen, wo das normalerweise nicht erlaubt ist – etwa in Anwohnerstraßen oder eingeschränkten Halteverbotszonen. 

 

Bürgermeister Heiko Richter: „Ich begrüße ausdrücklich die Initiative des Landes Brandenburg. Die neuen Leitlinien helfen dabei, die beruflich notwendige Mobilität einfacher zu machen. So lassen sich Alltag und Arbeit besser verbinden, ohne die Verkehrssicherheit aus dem Blick zu verlieren.“


Wer kann eine Ausnahmegenehmigung bekommen?

Eine Genehmigung kommt zum Beispiel in Frage:

  • bei Fahrzeugen, deren Einsatz vor Ort zum Transport von sperrigen Materialien oder Werkzeugen erforderlich ist,

  • bei sogenannten Werkstatt- oder Servicefahrzeugen,

  • bei Hauskrankenpflegediensten,

  • auf Grund einer Eilbedürftigkeit

  • und wenn in zumutbarer Entfernung kein anderer geeigneter Parkraum zur Verfügung steht.


Wichtig: 

Reine Lade- oder Entladetätigkeiten reichen nicht aus, um eine Genehmigung zu bekommen.


Wie stelle ich den Antrag? 

Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung erfolgt über den Landkreis Havelland, Straßenverkehrsbehörde. Diese ist zentral über die E-Mail-Adresse zu erreichen. 


Mehr Informationen zum Halten und Parken in Falkensee sind auf der Stadtseite unter www.falkensee.de/parken zu finden.