Verpflichtungserklärung für Einladung eines Ausländers, beantragen
Kurzinformationen
Vor Ausstellung eines Besuchs-Visums verlangt die Auslandsvertretung in der Regel die Vorlage einer Verpflichtungserklärung (Einladung). Das ist die Verpflichtung der in Deutschland lebenden Personen (in der Regel Verwandte oder Bekannte), alle bei dem Aufenthalt eventuell entstehende Kosten - einschließlich aller Kosten im Krankheitsfall - zu übernehmen.
Beschreibung
Der Lebensunterhalt ist gesichert, wenn er einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestritten werden kann. Dabei bleiben das Kindergeld und Erziehungsgeld sowie öffentliche Mittel außer Betracht, die auf Beitragsleistungen beruhen oder die gewährt werden, um den Aufenthalt zu ermöglichen.
Ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht, wenn er im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung folgende Leistungen umfaßt:
- ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
- Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln,
- Krankenhausbehandlung,
- medizinische Leistungen zur Rehabilitation und
- Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Verpflichtungserklärung (bei der Ausländerbehörde erhältlich)
- Einkommensnachweis
- Ausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung
- Mietvertrag oder Grundbuchauszug