Schriftgröße
100%
Als Bauherr müssen Sie den Namen des Bauleiters der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.
Mitteilung in Textform
Der Bauleiter muss mit der Bauleitung des Bauvorhabens beauftragt sein.
Kostenart: kostenfrei
Mitteilung des Namens des Bauleiters an die untere Bauaufsichtsbehörde in Textform.
Der Name des Bauleiters wird in das System eingepflegt.
ca. 1 Woche
Die Mitteilung ist vor Baubeginn erforderlich.
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich:nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
Untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.
Untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.