Namen des Bauleiters anzeigen

Volltext

Als Bauherr müssen Sie den Namen des Bauleiters der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Mitteilung in Textform

Voraussetzungen

Der Bauleiter muss mit der Bauleitung des Bauvorhabens beauftragt sein.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenart: kostenfrei

Verfahrensablauf

Mitteilung des Namens des Bauleiters an die untere Bauaufsichtsbehörde in Textform.

Der Name des Bauleiters wird in das System eingepflegt.

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Woche

Fristen

Die Mitteilung ist vor Baubeginn erforderlich.

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: nein

Schriftform erforderlich:nein

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

Fachlich freigegeben am

09.02.2026

Zuständigkeit

Untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.

Ansprechpunkt

Untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.

Zuständige Stelle(n)