Karteikartenabschrift zur Fahrerlaubnis beantragen

Volltext

Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten. Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins und bestätigt, dass Ihre Fahrerlaubnis gültig ist und welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen.

Die für Ihren derzeitigen Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle benötigt eine Karteikartenabschrift ebenfalls wenn,

  • Sie Ihren rosafarbenen oder grauen Papierführerschein in den fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umtauschen wollen oder
  • Ihr Papierführerschein verloren gegangen ist und Sie einen Ersatzführerschein benötigen

Die Karteikartenabschrift wird direkt an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gesandt. Wenn Sie einen Wohnsitz im Ausland haben (EU oder EWR), wird Ihnen die Karteikartenabschrift an Ihre Wohnanschrift übersandt.

Erforderliche Unterlagen

ausgefüllter Antrag

Voraussetzungen

  • Ihr Papierführerschein wurde im entsprechenden Landkreis ausgestellt

Sie haben Ihren Wohnsitz in ein anderes Bundesland oder in einen anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR verlegt

Fachlich freigegeben durch

Landkreis Uckermark

Fachlich freigegeben am

12.09.2025

Zuständige Stelle(n)

32.3 - Straßenverkehr

Adresse
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow