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WHO-Zertifikat für die Ausfuhr von Arzneimitteln in Zuständigkeit des BfArM beantragen, wenn der Zulassungsinhaber seinen Sitz nicht in Deutschland hat
Rechtsgrundlage(n)
§ 73a Absatz 2 Arzneimittelgesetz (AMG)
§ 77 Absatz 1 Arzneimittelgesetz (AMG)
Onlinedienste
Antrag auf Ausstellung eines WHO-Zertifikats (CPP)
Zuständige Stelle(n)
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Adresse
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt
(Dienstsitz Bonn)
poststelle(at)bfarm.de
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