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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
Gebühr
49 EUR (FIX)
Abgabe
5 EUR (FIX)
Jagdabgabe
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Die untere Jagdbehörde ist Ansprechpartner.
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Den Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde.
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.