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Gebühr
EUR (VARIABEL)
Abgabe
EUR (VARIABEL)
Land Brandenburg
Die Anzeige richten Sie mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich oder online an die zuständige Behörde.
Sie weisen mit den erforderlichen Unterlagen nach, dass Ihre Anlage die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhält.
Untere Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
Wenn Sie eine
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg