Übertragung der Fliegenden Bauten anzeigen

Volltext

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgebaut und zerlegt zu werden. Sie bedürfen vor der erstmaligen Aufstellung und in Gebrauchnahme einer Ausführungsgenehmigung (z. B. Zelthallen, Karusselle). Diese wird von der Prüfstelle für Fliegende Bauten (TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Regionalbereich Berlin) erteilt.

Die Ausführungsgenehmigung wird nach erfolgreicher Prüfung der vorgelegten Unterlagen incl. Erstabnahme befristet erteilt (bis zu fünf Jahre). Sie kann auf Antrag verlängert werden. Die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und alle zugehörigen Unterlagen werden in einem gebundenen Prüfbuch zusammengefasst welches den fliegenden Bau an allen Aufstellorten begleitet.

Der Wechsel des Wohnortes, der Niederlassung und die Übertragung auf Dritte sind anzuzeigen und im Prüfbuch einzutragen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Angaben zur Übertragung

Voraussetzungen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Die Übertragung der Ausführungsgenehmigung auf Dritte wird in das Prüfbuch eingetragen.

Bearbeitungsdauer

3 Wochen

Fristen

keine

Formulare/Schriftformerfordernis

Schriftformerfordernis, kein Onlineverfahren

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Fachlich freigegeben am

17.02.2023

Zuständigkeit

TÜV Rheinland Industrie

Ansprechpunkt

Prüfstelle fliegende Bauten

Zuständige Stelle(n)

TÜV Rheinland Industrie Service GmbH

Adresse
Alboinstraße 56
12103 Berlin, Stadt