Reisepass melden wegen Wiederauffinden

Volltext

Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Wiedergefundener Reisepass

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

Zuständige Stelle(n)

141 Bürgerservice

Adresse
Poststraße 31
14612 Falkensee

Zuständige Mitarbeiter

Herr Oliver Hödt
Informations Desk