Fremdkontrolleure für Gewerbeabfall Bekanntgabe
Rechtsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben am
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen Kosten zwischen 500,00 Euro und 1.800 Euro an.
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Formulare/Schriftformerfordernis
Es reicht ein formloser Antrag.
Voraussetzungen
Für die Fremdkontrolle bekannt zu gebende Stellen müssen die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Fachkunde aufweisen.
Geeignet für die Durchführung der Fremdkontrolle sind auch die Sachverständigen, die für die Überwachung von Entsorgungsfachbetrieben nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zugelassen sind.
Zuständigkeit
Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg
Volltext
Wenn Sie als anerkannte Stelle Fremdkontrollen bei Betrieben von Abfallvorbehandlungsanlagen im Rahmen der Gewerbeabfallverordnung durchführen möchten, müssen Sie eine bekannt gegebene Stelle sein.
Für die Bekanntgabe müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.
Als bekannt gegebene Stelle dürfen Sie die Fremdkontrollen durchführen.
Im Ausland ausgestellte gleichwertige Nachweise werden anerkannt.
Geeignet für die Durchführung der Fremdkontrollen sind auch die Sachverständigen, die für die Überwachung von Entsorgungsfachbetrieben nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zugelassen sind.
Die Bekanntgabe kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder
- Reisepass mit Meldebestätigung
- Schriftlicher formloser Antrag, inklusive Handelsregister-/Gewerberegisterauszug
- Freistellungserklärung von jeder Haftung der Tätigkeit des Fremdkontrolleurs gegenüber dem Land, in dem er tätig ist
- Darstellung der angewandten Kontroll- und Überwachungsmethoden.
Fachlich freigegeben durch
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Umwelt
Postanschrift
Postfach:60 10 61
14410 Potsdam
Adresse
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam
(OT Groß Glienicke)