Hundesteuer Festsetzung

Volltext

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

Zuständige Stelle(n)

202 Gemeindesteuer

Adresse
Falkenhagener Straße 43/49
14612 Falkensee

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Simone Rabenhold
Telefon 03322 281-220