Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan F 95 "Kita Kochstraße""
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan F 95 „Kita Kochstraße“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung wird in der Zeit
vom 5. April 2022 bis einschließlich 6. Mai 2022
gemäß § 3 (1) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten
Montag und Mittwoch 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Bei dem Wunsch nach persönlicher Einsichtnahme im Stadtplanungsamt ist vorher bitte ein Termin zu vereinbaren.
Hinweis: Am 15. und 18. April 2022 bleibt das Rathaus geschlossen. An diesen Tagen findet keine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:
- Vorentwurf zum Bebauungsplan F 95 „Kita Kochstraße“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, Stand Januar 2022
Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen. Für das Verfahren wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ist mit allen genannten Unterlagen während der Auslegungszeit im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtentwicklung & Wirtschaft/ Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar. Die Planunterlagen sind gemäß § 4a (4) BauGB dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg (www.bauleitplanung.brandenburg.de) zugänglich gemacht worden.
Nach § 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während der Auslegungsfrist gegeben. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit den §§ 1 und 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB, welches mit ausliegt. Dieses steht Ihnen auch unter www.falkensee.de in der Rubrik Stadtentwicklung & Wirtschaft/Stadtplanung/Öffentliche Auslegungen zur Verfügung.
Falkensee, 19. März 2022
gez. Heiko Müller
Bürgermeister
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Rathaus, Gebäude E, Falkenhagener Straße 43/49
Falkensee


E-Mail: