Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan F 60 "Seegefeld-Süd I". 1. Änderung (Teilbereich)"
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan
F 60 „Seegefeld-Süd I“, 1. Änderung (Teilbereich)
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Falkensee hat in ihrer Sitzung am 19. Mai 2021 die Einleitung des Verfahrens nach § 13 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F 60 „Seegefeld-Süd I“ (Teilbereich) beschlossen (Beschluss-Nr.: 181/60/21). Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
2. Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F 60 „Seegefeld-Süd I“ (Teilbereich), bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung wird in der Zeit
vom 05. Juli bis einschließlich 06. August 2021
gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten
Montag und Mittwoch 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Hinweis: Zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie sind alle Bürgerinnen und Bürger angehalten, die Unterlagen bevorzugt auf der Internetseite einzusehen und sich telefonisch zu informieren bzw. vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Vor Ort sind die geltenden Hygiene-Maßnahmen einzuhalten.
Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:
Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F 60 „Seegefeld-Süd I“ (Teilbereich), bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung mit Stand Mai 2021: einziger Inhalt der Änderung ist die Anpassung der Gebietsart von Reinem Wohngebiet in Allgemeines Wohngebiet entlang der Potterstraße
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Gemäß § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 (2) S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a (1) BauGB und § 10a (1) BauGB abgesehen. Für das Verfahren wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist mit allen genannten Unterlagen während der Auslegungszeit im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar. Die Planunterlagen sind gemäß § 4a (4) BauGB dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg (www.bauleitplanung.brandenburg.de) zugänglich gemacht worden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit den §§ 1 und 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB, welches mit ausliegt. Dieses steht Ihnen auch unter www.falkensee.de unter Datenschutz zur Verfügung.
gez. Heiko Müller Falkensee, 19. Juni 2021
Bürgermeister
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Rathaus, Falkenhagener Straße 43/49
Falkensee


E-Mail: