Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan F 27 „Falkenhorster Heide“, 3. Änderung"
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan
F 27 „Falkenhorster Heide“, 3. Änderung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Falkensee hat in ihrer Sitzung am 25. Januar 2023 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplans F 27 „Falkenhorster Heide" beschlossen (Beschluss-Nr. 374/33/23).
Der Entwurf zum Bebauungsplan F 27 „Falkenhorster Heide“, 3. Änderung, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, wird in der Zeit
vom 6. März bis einschließlich 6. April 2023
gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten
Montag und Mittwoch 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Bei dem Wunsch nach persönlicher Einsichtnahme im Stadtplanungsamt ist vorher bitte ein Termin zu vereinbaren.
Inhalte der geplanten Änderung sind ein Wegfall der ausgewiesenen Stellplatzflächen mit dem Ziel, die Stellplätze in den Baugebieten flexibler und wohnortnäher anordnen zu können, eine Verbreiterung der öffentlichen Verkehrsfläche für den Bereich Adlerstraße West und die Festsetzung einer Geh- und Fußwegeverbindung zum Grünzug Schwarzburger Straße.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Gemäß § 13 (3) S. 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4), dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 (2) S. 2, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 (5) S. 3 und § 10 (4) BauGB abgesehen. Für das Verfahren wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Während der Auslegungszeit sind alle Unterlagen auch im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtentwicklung & Wirtschaft/Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar. Die Planunterlagen sind gemäß § 4a (4) BauGB dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg (www.uvp-verbund.de/bb) zugänglich gemacht worden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit den §§ 1 und 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB, welches mit ausliegt. Dieses steht Ihnen auch unter www.falkensee.de in der Rubrik Stadtentwicklung & Wirtschaft/Stadtplanung/Öffentliche Auslegung zur Verfügung.
gez. Heiko Müller Falkensee, 18. Februar 2023
Bürgermeister
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Rathaus, Falkenhagener Straße 43/49
Falkensee

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