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Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan F 27 „Falkenhorster Heide“, 3. Änderung"

Die Auslegung war vom 06.03.2023 um 07:00 Uhr bis zum 06.04.2023 um 23:59 Uhr aktiv.

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan

F 27 „Falkenhorster Heide“, 3. Änderung

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Falkensee hat in ihrer Sitzung am 25. Januar 2023 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplans F 27 „Falkenhorster Heide" beschlossen (Beschluss-Nr. 374/33/23).

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan F 27 „Falkenhorster Heide“, 3. Änderung, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, wird in der Zeit

 

vom 6. März bis einschließlich 6. April 2023

 

gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch             9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr

Dienstag                                 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag                             9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr

Freitag                                    9 Uhr bis 12 Uhr

 

öffentlich ausgelegt.

 

Bei dem Wunsch nach persönlicher Einsichtnahme im Stadtplanungsamt ist vorher bitte ein Termin zu vereinbaren.

 

Inhalte der geplanten Änderung sind ein Wegfall der ausgewiesenen Stellplatzflächen mit dem Ziel, die Stellplätze in den Baugebieten flexibler und wohnortnäher anordnen zu können, eine Verbreiterung der öffentlichen Verkehrsfläche für den Bereich Adlerstraße West und die Festsetzung einer Geh- und Fußwegeverbindung zum Grünzug Schwarzburger Straße.

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Gemäß § 13 (3) S. 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4), dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 (2) S. 2, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 (5) S. 3 und § 10 (4) BauGB abgesehen. Für das Verfahren wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

 

Während der Auslegungszeit sind alle Unterlagen auch im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtentwicklung & Wirtschaft/Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar. Die Planunterlagen sind gemäß § 4a (4) BauGB dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg (www.uvp-verbund.de/bb) zugänglich gemacht worden.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit den §§ 1 und 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB, welches mit ausliegt. Dieses steht Ihnen auch unter www.falkensee.de in der Rubrik Stadtentwicklung & Wirtschaft/Stadtplanung/Öffentliche Auslegung zur Verfügung.

 

 

gez. Heiko Müller                                                                                Falkensee, 18. Februar 2023

Bürgermeister                        

 

 

 

 


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

Dateien

PDF-Download Planzeichnung Stand Februar 2023 (2140 kB)
PDF-Download Begründung Stand Februar 2023 (1086 kB)
JPG-Download Stadtplanausschnitt (169 kB)
PDF-Download Amtsblatt Februar 2023 (468 kB)
PDF-Download Datenschutzgrundverordnung (34 kB)

Ansprechpartner

Philipp Eichenauer
Rathaus, Falkenhagener Straße 43/49
Falkensee
Telefon (03322) 281449
E-Mail:
 
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