Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan F 17 A "Zentrum Campus", 1. Änderung"
Der Entwurf zum Bebauungsplan F 17 A „Zentrum Campus“, 1. Änderung“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom 12. September bis einschließlich 14. Oktober 2022 gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten
- Montag und Mittwoch 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr
- Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr
- Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr
- Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
erneut öffentlich ausgelegt.
Hinweis: Am 3. Oktober 2022 (Tag der Deutschen Einheit) bleibt das Rathaus geschlossen. An diesem Tag findet keine Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Bei dem Wunsch nach persönlicher Einsichtnahme im Stadtplanungsamt ist vorher bitte ein Termin zu vereinbaren.
Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:
- Entwurf zum Bebauungsplan F 17 A „Zentrum Campus“, 1. Änderung bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung (Stand August 2022)
- Umweltbericht und Eingriffsregelung (Stand August 2022)
- Fachgutachten „Schalltechnische Untersuchung“ Nr. 19889-1 (Stand September 2019)
- die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Landkreis Havelland, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit)
Neben dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB i. V. m. § 245c BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
- 1 Fachgutachten „Umweltbericht und Eingriffsregelung“, betreffend folgender Themen:
- Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Wasser, Gewässer- und Anlagenunterhaltung, Hochwasserschutz und Hochwasserrisikomanagement, Klima/Luft, Landschaft, Mensch, Vegetation/Tierwelt, Kultur und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie zu geplanten Eingriffen in Natur und Landschaft und der Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
- Umweltbericht mit Aussagen bezüglich der Prüfung des Verstoßes gegen artenschutzrechtliche Verbote und hier insbesondere Betroffene Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie weitere besonders geschützte Arten
- 1 Fachgutachten „Schalltechnische Untersuchung zum Verkehrslärm“, betreffend folgender Themen:
- Untersuchung zur Prognose und Bewertung der örtlichen Lärmimmissionssituation innerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans
- Untersuchung der Immissionskonfliktpotentiale, die durch den Straßen- und den Schienen-Verkehrslärm sowie durch den Parkplatz verursacht werden
- Prüfung der Errichtung eines Parkhauses mit maximal 600 Stellplätzen
- Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug, betreffend folgender Themen:
- Naturschutz und Besonderer Artenschutz
- Biotope
- Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
- Altlastenverdachtsfläche
- Natur- und Bodendenkmäler
- Immissionsschutzrechtliche Belange: Anlagenlärmsituation durch die Feuerwehr, Verkehrslärm, Gewerbelärm, Luftschadstoffbelastung
- Wasserrechtliche Belange: Hochwasser-Risikogebiete, Gewässer, Niederschlagswasser
- Bodenversiegelung
Während der Auslegungszeit sind alle genannten Unterlagen auch im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar. Die Planunterlagen sind gemäß § 4a (4) BauGB dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg (www.bauleitplanung.brandenburg.de) zugänglich gemacht worden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit den §§ 1 und 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB, welches mit ausliegt. Dieses steht Ihnen auch unter www.falkensee.de in der Rubrik Stadtplanung/Öffentliche Auslegung zur Verfügung.
gez. Heiko Müller Falkensee, 4. August 2022
Bürgermeister
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Rathaus, Gebäude E
Falkensee

E-Mail: