Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich des Bebauungsplans F 25 II "Spandauer Straße West", 1. Änderung"
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich des Bebauungsplans F 25 II „Spandauer Straße West“, 1. Änderung
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Teilbereich des Bebauungsplans F 25 II „Spandauer Straße West“, 1. Änderung bestehend aus Planzeichnung und Begründung wird in der Zeit
vom 30. Mai 2022 bis einschließlich 30. Juni 2022
gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten
Montag und Mittwoch 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
erneut öffentlich ausgelegt.
Hinweis: Am 6. Juni 2022 (Pfingstmontag) bleibt das Rathaus geschlossen. An diesem Tag findet keine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Bei dem Wunsch nach persönlicher Einsichtnahme im Stadtplanungsamt ist vorher bitte ein Termin zu vereinbaren.
Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:
- Entwurf der Teilflächennutzungsplanänderung bestehend aus Planzeichnung und Begründung (Stand Mai 2022)
- Umweltbericht mit Eingriffsregelung zum Bebauungsplan F 25 II „Spandauer Straße West“ des „Büros für Umweltplanungen“ aus Paulinenaue (Stand Mai 2021)
- Fachgutachten Schalltechnische Untersuchung der „Wölfel Engineering GmbH“ vom 5.3.2020
- vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen (Landkreis Havelland vom 08.02.2021, 15.07.2021, 11.04.2022, Landesamt für Umwelt vom 08.04.2022, Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming vom 28.03.2022, Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit).
Zu den folgenden Themenbereichen sind umweltbezogene Daten verfügbar:
- Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch, Vegetation/Tierwelt, Kultur und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie zu geplanten Eingriffen in Natur und Landschaft und der Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
- Umweltbericht mit Aussagen der Prüfung des Verstoßes gegen artenschutzrechtliche Verbote und hier insbesondere betroffene Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie und weitere besonders geschützte Arten
- Schallimmissionsprognose mit Angaben zum Straßenverkehr, Schallemissionen, Hinweise zu dem durch die Nutzungen im Plangebiet entstehenden Verkehren, nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzungen nördlich der Spandauer Straße, Gewerbliche Nutzungen in bestehenden Bebauungsplänen, Wäscherei
- Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug
betreffend folgender Themen:
- Immissionsschutz (Verkehrslärm, Gerüche, Staub)
- Wasser (Oberflächenwasserkörper Schlaggraben, Grundwasser, Hochwasser-risikogebiet HQ100, Trinkwasserschutzzone III B des Wasserwerks Staaken)
- Eingriffs-Ausgleichs-Regelung, Kompensationsmaßnahmen
- Besonderer Artenschutz (Ausnahmen gemäß § 45 BNatSchG)
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist mit allen genannten Unterlagen während der Auslegungszeit im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar. Die Planunterlagen sind gemäß § 4a (4) BauGB dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg (bauleitplanung.brandenburg.de) zugänglich gemacht worden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 (3) BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit den §§ 1 und 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB, welches mit ausliegt. Dieses steht Ihnen auch unter www.falkensee.de in der Rubrik Stadtentwicklung & Wirtschaft/Stadtplanung/Öffentliche Auslegungen zur Verfügung.
gezeichnet
Heiko Müller Falkensee, 21. Mai 2022
Bürgermeister
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Rathaus, Falkenhagener Straße 43/49
Falkensee

E-Mail: