Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan F 4 "Zentrum Akazienhof""
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan
F 4 „Zentrum Akazienhof“
Der Entwurf zum Bebauungsplan F 4 „Zentrum Akazienhof“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung wird in der Zeit
vom 30. Mai bis einschließlich 30. Juni 2022
gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten
Montag und Mittwoch 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Hinweis: Am 6. Juni 2022 (Pfingstmontag) bleibt das Rathaus geschlossen. An diesem Tag findet keine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Bei dem Wunsch nach persönlicher Einsichtnahme im Stadtplanungsamt ist vorher bitte ein Termin zu vereinbaren.
Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:
- Entwurf zum Bebauungsplan F 4 „Zentrum Akazienhof“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung mit Stand Mai 2022
- Schalltechnisches Gutachten, Akustik Office, mit Stand August 2018
- Fachbericht Bestandsaufnahme/-bewertung K0110, Büro für Umweltplanungen, mit Stand Mai 2022
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Gemäß § 13a (2) S. 1 BauGB i.V.m. § 13 (3) S. 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4), dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 (2) S. 2, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 (5) S. 3 und § 10 (4) BauGB abgesehen. Eine Bestandsaufnahme und -bewertung des B-Plangebiets, einschließlich angrenzender Umgebung, sowie die Prüfung auf geschützte Arten in Bezug auf den § 44 BNatSchG wird öffentlich ausgelegt. Für das Verfahren wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist mit allen genannten Unterlagen während der Auslegungszeit im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar. Die Planunterlagen sind gemäß § 4a (4) BauGB dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg (bauleitplanung.brandenburg.de) zugänglich gemacht worden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit den §§ 1 und 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB, welches mit ausliegt. Dieses steht Ihnen auch unter www.falkensee.de in der Rubrik Stadtentwicklung & Wirtschaft/Stadtplanung/Öffentliche Auslegungen zur Verfügung.
gez. Heiko Müller Falkensee, 21. Mai 2022
Bürgermeister
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Rathaus, Falkenhagener Straße 43/49
Falkensee

E-Mail: