Kriterien für die Hallenvergabe
Verfahren
Vorrang des pflichtigen Schulsports und der Arbeitsgemeinschaften an den Schulen
- Vorrang für nachmittägliche Sportangebote der Horte in Doppelnutzung
- Sporthallenvergabe an Vereine immer im Einvernehmen mit den Schulen
- Nachrangigkeit der Vereine/Nutzungsinteressenten mit Sitz außerhalb der Stadt Falkensee gegenüber innerstädtischen Nutzern
- Bedarfsanmeldung durch die Vorstände der Vereine
- Abstimmung bei Termin-/Bedarfskollision mit den Vorständen
- Grundsätzliche Abstimmung der Vergaben im Aktiv-Sport
Kriterien
- Nötige Trainings- und Wettkampfbedingungen (Hallengröße, Zuschauerplätze, Saisonzeiten etc.)
- Anzahl der Mannschaften im Trainings- und/oder Wettkampfbetrieb
- Bedarfsanteil für den Kinder- und Jugendbereich
- Rangigkeit der Wettkampfteilnahme (z.B. Kreis- oder Landesklasse)
- Wahrnahme der Eigenverantwortung
- Wirtschaftlichkeit der Hallennutzung
- Vergaben in den Sommerferien nur im Ausnahmefall für Trainingslager Kinder- und Jugendsport im Einvernehmen mit der Schulleitung (wirtschaftlicher Aspekt / Wartungszeit / Sicherheitsaspekt / Kontrolle der Nutzer)