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Kriterien für die Hallenvergabe


Verfahren

  1. Vorrang des pflichtigen Schulsports und der Arbeitsgemeinschaften an den Schulen

  2. Vorrang für nachmittägliche Sportangebote der Horte in Doppelnutzung
  3. Sporthallenvergabe an Vereine immer im Einvernehmen mit den Schulen
  4. Nachrangigkeit der Vereine/Nutzungsinteressenten mit Sitz außerhalb der Stadt Falkensee gegenüber innerstädtischen Nutzern
  5. Bedarfsanmeldung durch die Vorstände der Vereine
  6. Abstimmung bei Termin-/Bedarfskollision mit den Vorständen
  7. Grundsätzliche Abstimmung der Vergaben im Aktiv-Sport
  


Kriterien

  1. Nötige Trainings- und Wettkampfbedingungen (Hallengröße, Zuschauerplätze, Saisonzeiten etc.)
  2. Anzahl der Mannschaften im Trainings- und/oder Wettkampfbetrieb
  3. Bedarfsanteil für den Kinder- und Jugendbereich
  4. Rangigkeit der Wettkampfteilnahme  (z.B. Kreis- oder Landesklasse)
  5. Wahrnahme der Eigenverantwortung
  6. Wirtschaftlichkeit der Hallennutzung
  7. Vergaben in den Sommerferien nur im Ausnahmefall für Trainingslager Kinder- und Jugendsport im Einvernehmen mit der Schulleitung (wirtschaftlicher Aspekt / Wartungszeit / Sicherheitsaspekt / Kontrolle der Nutzer)
 
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