RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Wohngeldbehörde informiert: Wohngeldanspruch bei Kurzarbeitergeld prüfen lassen

Falkensee, den 23. 03. 2020

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Für diejenige oder denjenigen, der Kurzarbeitergeld beantragt oder bereits erhält, kann unter Umständen ein (erhöhter) Wohngeldanspruch bestehen. Wer aufgrund der aktuellen Situation Einkommenseinbußen hat oder befürchtet, kann einen möglichen Wohngeldanspruch prüfen lassen. Auch wenn bereits Wohngeld bezogen wird, sollte ein möglicher Anspruch auf erhöhtes Wohngeld geprüft werden.

 

Die Antragstellung muss spätestens bis zum jeweiligen Monatsende erfolgen, da ein evtl. sich ergebender Wohngeldanspruch nur ab dem Ersten des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt worden ist, beginnen kann. Grundlegend ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Vorübergehend kann zur Fristwahrung jedoch auch ein Antrag per E-Mail gestellt werden. Ein Antragsformular wird dann zugeschickt. Ebenso besteht die Möglichkeit, den Antrag auf Wohngeld hier http://www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.234966.de herunterzuladen.

 

Weitere Fragen werden gerne durch die Mitarbeiterinnen der Wohngeldbehörde telefonisch unter den Rufnummern 03322 281 - 233 (Frau Schneider) oder - 234 (Frau Roß) beantwortet oder können per E-Mail an wohngeld@falkensee.de gerichtet werden. Ein persönliches Vorsprechen ist derzeit leider nicht möglich.

 

Bild zur Meldung: Unser Bild zeigt das Bürgeramt der Stadt Falkensee mit der Wohngeldbehörde.

 
See bei schönem Wetter