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Lärmaktionsplan Stufe 2 liegt zur Einsichtnahme aus

Falkensee, den 25. 03. 2014

Der Entwurf zum Lärmaktionsplan Stufe 2 wird in der Zeit vom 2. April bis einschließlich 9. Mai 2014 gemäß § 47d (3) BImSchG in der Stadtverwaltung Falkensee (Rathaushauptgebäude, Falkenhagener Straße 43/49) im Raum 22 (Fachbereich Tiefbau)  während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch:  
9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr

 

Dienstag:                          
9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr

 

Donnerstag:                    
9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr

 

Freitag                             
9 Uhr bis 12 Uhr

 

öffentlich ausgelegt.

 

In der Auslegungszeit, also vom 2. April bis 9. Mai 2014, können Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit nutzen und Einblick in den Entwurf nehmen. Zudem kann jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan Stufe 2 der Stadt Falkensee unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die von dem/r Antragsteller/in im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 

 

Bild zur Meldung: Rathaus Falkensee

 
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